AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bellos Hundeschule, Stand 17.10.2010.

§1 Sämtliche Leistungen des Teams von Bellos Hundeschule (im Folgenden vereinfacht „Team“ genannt) erfolgen einzig und allein auf der Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jegliche abweichende Vereinbarung bedarf zur Gültigkeit der Schriftform und Unterschrift durch einen Bevollmächtigten von Bellos Hundeschule.

§2 Bellos Hundeschule bietet Kurse und weitere Dienstleistungen für Hundehalter an, mit denen auf vielfältige Art und Weise das Zusammenspiel von Hund und Halter verbessert und das Wohl des Hundes sichergestellt werden soll. Zur Teilnahme an den Trainings ist grundsätzlich eine jährlich aufgefrischte Sechsfachimpfung (nachzuweisen durch einen gültigen Impfpass) sowie eine bestehende Hundehaftpflichtversicherung (nachzuweisen durch entsprechende Versicherungsbescheinigung) notwendig. Hunde ohne diese Nachweise, Heiße Hündinnen, kranke Hunde sowie Hunde mit parasitärem Befall (z.B. Flöhe) sind zur Sicherheit der übrigen Teilnehmer von den Trainings ausgeschlossen. Interessenten, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Teilnahme zusätzlich die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten und des Hundebesitzers.

§3 Den Anweisungen der Übungsleiter ist stets und ohne Ausnahme Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen und Verstößen gegen andere Bestimmungen dieser AGB behält sich das Team vor, das Hausrecht auszuüben und Hunde sowie deren Halter gegebenenfalls jederzeit des Platzes zu verweisen. Die Teilnahme an allen Trainings und Übungen erfolgt auf eigene Gefahr.

§4 Die Gebühren für die jeweilige Übungsstunde sind vor deren Beginn zu entrichten. Die Teilnahme an den Übungen ist erst nach Bezahlung möglich. Sämtliche Preise für die von Bellos Hundeschule angebotenen Dienstleistungen finden Sie im Preisverzeichnis.

§5 Das Team bietet Einzelstunden außerhalb der Zeiten der Gruppentermine (siehe Preisverzeichnis) an, hierzu stehen die derzeit über 70 Trainingsgeräte und der eingezäunte Übungsplatz zur Verfügung. Für diese Einzelstunden gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Gruppentermine.

§6 Problemhunde und andere verhaltensauffällige Hunde sind dem Team willkommen, jedoch ist zur Abklärung der Gruppenfähigkeit des Hundes ein vorheriges Beratungsgespräch und eine Inaugenscheinnahme im Rahmen einer Einzelstunde notwendig, um den Gruppenbetrieb nicht zu gefährden. Der jeweilige Trainer entscheidet, ob der Hund am Gruppentraining teilnehmen kann oder Einzelstunden benötigt. Gegebenenfalls kann nach deutlicher Verhaltensverbesserung in den Gruppenbetrieb übergewechselt werden. Dies liegt ebenfalls im Ermessen des zuständigen Trainers.

§7 Das Team bietet auch Vor-Ort-Termine für einige Dienstleistungen an, hierfür wird neben dem Preis für die Dienstleistung auch eine Anfahrtsgebühr fällig. Die Preise sind im Preisverzeichnis beschrieben.

§8 Die Teilnehmer verpflichten sich zu keiner Mitgliedschaft, jede Übungsstunde kann einzeln in Anspruch genommen werden. Einmal gezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet.